Muckefuck. Berlin. Links. Ungefiltert.

Donnerstag, 5. Februar 2026

Streu dich nicht zu früh:
Naturschutzbund Nabu gewinnt Streusalz-Klage gegen Senat

Draußen kalt, drinnen dunkel:
Stromsperren für Berliner Haushalte nehmen weiter zu

Cem gewinnt gegen die Polizei:
Verwaltungsgericht sieht Rechte von Linke-Politiker verletzt
Guten Morgen

und liebe Grüße an alle, die zur Arbeit schlittern, lieber zuhause bleiben oder jetzt schon im Krankenhaus liegen! Doch während die einen sich über das Glatteis kämpfen, kämpfen die anderen um den Einsatz von Streusalz – vor Gericht. Dort hat nun der Berliner Naturschutzbund Nabu einen Sieg einfahren können. Es folgen: Zuspruch bei den Grünen, Betroffenheit bei Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) sowie ein »I told you so« samt Ankündigung vom Regierenden Bürgermeister. Der »Muckefuck« taut die wichtigsten Infos für euch auf.

Die Hintergründe rund um die Bestreuung der Untergründe sind bekannt: Erst am Freitag hatte der Berliner Senat per Allgemeinverfügung den aus Umweltgründen umstrittenen Einsatz von Streusalz für Privatpersonen erlaubt. Damit ist nun aber Schluss, wie der Nabu am Mittwoch plötzlich verkündet. Man habe, heißt es in einer Mitteilung, erfolgreich gegen die Verfügung geklagt. Für Privatpersonen ist der Einsatz von Streusalz nun wieder verboten. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf nach wie vor gemäß Straßenreinigungsgesetz (Muckefuck-Lektüreempfehlung!) darauf zurückgreifen.

Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow sieht sich bestätigt, auch mit Blick auf die Tage nach der Verordnung. Trotz der Freigabe sei das Mittel so gut wie gar nicht zum Einsatz gekommen, argumentiert sie in der Mitteilung. »Streusalz hat keinen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Lage geleistet.« Die Nabu-Chefin wirft der Verkehrssenatorin vor, geltendes Recht fahrlässig außer Kraft gesetzt zu haben: »Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.« Umweltschutz dürfe nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden.

Zustimmung erhält der Nabu aus der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Oda Hassepaß, verkehrspolitische Sprecherin der Berliner Grünen, kritisiert, dass die CDU die zahlreichen Stürze und Verletzungen der Fußgänger*innen erst gar nicht ernst genommen habe. Den Einsatz des umweltschädlichen Salzes hätten die Christdemokraten jetzt panisch »auf den letzten Metern« erlaubt. Das eigentliche Problem, so Hassepaß, sei ein anderes: »Vielerorts wurde überhaupt nicht geräumt oder gestreut.« Die Grünen-Politikerin fordert, dass die Räumung der Gehwege bei Schnee und Eis müsse zentralisiert wird. »Was auf den Straßen funktioniert, muss auch auf den Gehwegen möglich sein.«

Auch die Berliner Naturschutzorganisation BUND sieht die effektivste Lösung in einer rechtzeitigen und konsequenten Räumung von Schnee und Eis. Streusalz sei »Straßenbaumkiller Nummer Eins« und eine breite Freigabe stehe in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. »Zielführender wäre eine künftige zentrale Organisierung oder zumindest Verantwortlichkeit für den Winterdienst ähnlich der Straßenreinigung in Berlin«, heißt es in einer Mitteilung vom BUND. Berlins Senat scheint dem jedoch nicht zuzustimmen und will lieber einen anderen, möglicherweise ebenfalls glatten, Weg einschlagen.

Bild des Tages

Eiskalt: Mann fährt mit dem Fahrrad auf der Straße des 17. Juni. | Foto: dpa/Britta Pedersen

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»Ich nehme die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis«, nimmt Ute Bonde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Die Situation im öffentlichen Raum habe ihre Entscheidung am Freitag nichtsdestotrotz unabdingbar gemacht. »Dieser Verantwortung folgend habe ich die Allgemeinverfügung erlassen.« Nun stellt die Senatorin eine Gesetzesänderung zugunsten des Streusalzeinsatzes in Aussicht, genauso wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeige, wie dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes sei. »Es geht um die Sicherheit und die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner.«

Noch am Freitag hatte der Landesvater mitgeteilt, er habe die Verkehrssenatorin »angewiesen, unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen«. Nach der Entscheidung des Gerichts heißt es nun von Seiten Wegners: »Ich habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen und auf eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes gedrängt.« Wie auch immer, wirklich in Kraft treten dürfte eine entsprechende Gesetzesänderung frühestens in einem Monat. Bis dahin, hofft zumindest der »Muckefuck«, sollte sich die vermeintliche Notwendigkeit erst einmal erledigt haben. Der dann vergangene Winter könnte den Berliner*innen länger in Erinnerung bleiben.

Während es draußen glatt bleibt, wird es drinnen immer häufiger kalt und dunkel: In der Hauptstadt ist die Zahl der Stromsperren für Mieter*innen in den vergangenen Jahren merklich angestiegen. Insgesamt 11.954 Mal wurde 2025 der Strom, 1222 Mal das Gas in Berliner Haushalten wegen ausstehender Forderungen abgedreht. Noch 2023 standen insgesamt 5569 Stromsperrungen zu Buche. Damit hat sich die Zahl seitdem verdoppelt. All das geht aus einer Anfrage der Linke-Abgeordneten Katina Schubert und Philipp Bertram an den Senat hervor.

Für Betram ist die Sache klar. Die Verdoppelung zeige eindeutig, »wie sehr die hohen Strompreise auch Privathaushalte belasten«, erklärt der Linke-Politiker. Er fordert ein Verbot entsprechender Sperren oder zumindest die Einführung einer Genehmigungspflicht und behördlicher Prüfung. Ebenfalls belastend: Der für solche Fälle eingerichtete Härtefallfonds Energieschulden zahlt immer weniger Mittel aus, um den Menschen in ihrer Notsituation erst einmal zu helfen. Alles Wichtige zum Thema lest ihr im interessanten Artikel von Marten Brehmer.

Es wünscht einen bruchfreien Donnerstag:
Patrick Volknant
Auch wir Journalist*innen müssen unsere Bohnen verdienen:
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Helle Panke
Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin
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