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Das war Dienstag, der 7. Juli 2026

Martin Ling
Ressort Politik

Liebe Leserinnen und Leser!

Sie hat es in ihrer Hand: Die rechtsextreme Marine Le Pen muss entscheiden, ob sie als Präsidentschaftskandidatin 2027 in Frankreich antritt oder ob sie den Job dem 30-jährigen Jordan Bardella überlässt. Das Pariser Berufungsgericht nahm ihr diese Entscheidung nicht ab. Im Gegenteil: Das Urteil bringt Le Pen in die Zwickmühle. Es bestätigte ihre Verurteilung wegen der Veruntreuung von EU-Geldern, verkürzte allerdings den Bann für die Ausübung öffentlicher Ämter. Und just damit könnte Le Pen für die Präsidentschaftwahl im Jahr 2027 antreten. Doch das geht nur, wenn sie wortbrüchig wird: Sie hatte einen Wahlkampf mit Fußfessel ausgeschlossen. An der Fußfessel führt aber kein Weg vorbei. Im Wahljahr muss sie noch eine elektronische Fußfessel tragen und sich jede Bewegung außerhalb ihrer Wohnung von der Justiz genehmigen lassen.

Schon jetzt ist klar: Das Urteil ist eine Weichenstellung für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr.

Es war nicht das einzige Verdikt, das die Rechtsextremen am Dienstag zu verkraften hatten. In Brüssel stimmte im Europaparlament eine Mehrheit für die Überprüfung der Europapartei ESN auf die Einhaltung der EU-Grundwerte. Denn der »Dachverband« rechtsextremer Parteien, maßgeblich mitgegründet von der deutschen AfD, macht aus seinen rassistischen, homophoben und antisemitischen Positionen kaum einen Hehl.

Was die Entscheidungen aber auch zeigen: Mit den Mitteln der parlamentarischen Demokratie und des Rechtsstaats allein wird den Rechtsextremen nicht beizukommen sein. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu ahnen, dass sie aus den Entscheidungen des EU-Parlaments und des Pariser Gerichts politisches Kapital schlagen werden. Insbesondere Le Pen wird das Urteil abermals als politisch motiviert diffamieren.



Eine informative Lektüre wünscht
Martin Ling

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